Staatliche KMU Belästigung

Soll das „Hahnen“-Wasser in Restaurants gratis sein? Im Tages Anzeiger war im März ein Bericht zu diesem Thema: Hahnenburger: Sturm im Wasserglas? Darin stand zu lesen: „Viele Zürcher Gastrobetriebe bieten ihren Gästen kostenlos Hahnenwasser an. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben allerdings nur Restaurantbesucher im Tessin.“

Genügend Auflagen machen uns Wirten und Hoteliers das Leben schwer und beschränken unseren Spielraum. Wir werden durch zahlreiche Vorschriften behindert. Zunehmend haben wir es mit Bewilligungspflichten auf allen Ebenen zu tun. Wir müssen immer mehr Aufgaben übernehmen, welche eigentlich in das Pflichtenheft des Staates gehören. Einige Beispiele? Wir sind Steuereintreiber (Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Kurtaxen, Beherbergungstaxen, Pro Litteris, Billag und andere mehr.) Als Polizeiorgan (Nichtrauchen, Alkoholausschank, Schliessungszeiten, Ladenöffnungszeiten) werden wir gebraucht. Zudem sind wir Datenlieferanten an den Staat (Berherbergungsstatistik, Datenerhebung bei den Gästen, Betriebsstatistiken, Lohnstatistiken etc.) Gefragt sind wir auch als Staats- und Arbeitszeitkontrolleure (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften, L-GAV, KOPAS usw.) Letztlich sind wir noch Konsumentenschützer (Deklaration der Produkte, Herkunftsbezeichnungen, Preisanschriften, Kartellverbote usw.)

Daten werden wie zu Urzeiten der EDV erhoben, was noch mehr Zeit benötigt und rein gar nichts mit der heutigen Technologie zu tun hat.

Klar, andere Branchen haben ebenso mit den Auflagen der Behörden zu kämpfen. Die KMU’s, der viel gepriesene Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft, wird in seiner täglichen Arbeit durch immer mehr Auflagen behindert. Unser Parlament schaffte es bis jetzt nicht, die Mehrwertsteuer Abrechnung zu vereinfachen. Ich schreibe hier nicht von Sondersätzen, für die standortgebundene Exportindustrie Hotellerie, aber von einem einheitlichen Steuersatz und einer vereinfachten Abrechnung.

Die drei grossen Konsumentenorganisationen ASCI, FRC und SKS schlossen sich zusammen und forderten gemeinsam, dass das Hahnenwasser der Wirte dem Gast künftig kostenlos abgegeben werden soll. Die Konsumentenorganisationen begründen ihre Forderung damit, dass für den Wasserkonsum aus Flaschen weder ernährungstechnische, noch hygienische, noch wirtschaftliche Gründe sprechen. Ganz im Gegenteil belastet der Wasser Konsum aus Flaschen im Gegensatz zum Hahnenwasser laut den Konsumentenorganisationen die Umwelt zusätzlich. Der Konsum des Hahnenwasser sei im Vergleich zum Wasserkonsum aus Flaschen nämlich rund 1000 Mal ökologischer. Zudem koste das Hahnenwasser in der Schweiz zwischen 250 bis 500 Mal weniger als das Wasser in den Flaschen.

Dies bestreitet niemand. Im Gegenteil. Viele Restaurants im Saanenland haben auf dieses Bedürfnis reagiert und eine Ausschankanlage installiert, damit das Wasser durch einen Filter fliesst. Auf Wunsch kann mit dieser Anlage dem Quellwasser Kohlensäure beigemischt werden. Kostenlos, wie dies die Konsumentenschutzorganisatoren fordern, kann es nicht sein.

Es gibt kein gratis in der Dienstleistung. Höchstens ein offeriert. Denn, das Glas, die Karaffe, die Ausschankanlage und die Abwaschmaschine wollen bezahlt sein. Die Mitarbeitenden arbeiten nicht umsonst, selbst wenn sie „gratis“ Wasser servieren.

Kurz: Ob das Wasser gratis oder offeriert ist, soll der Unternehmer, der Wirt selber entscheiden. Nicht eine Konsumentenschutz Organisation. Ach, ich lass mich jetzt dann auch schützen.

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