Verstaatlichung des Lohnes

Um es vorweg zu nehmen. Wir brauchen keinen staatlich verordneten Mindestlohn. Wennschon, dann wäre die Festlegung eines Mindestlohnes Sache der Sozialpartner. Sie kennen die gegenseitigen Interessen und sie kennen die Branche. Bei Annahme der Mindestlohninitiative jedoch, bekommt der Staat die Aufgabe und die Kompetenz, die Vertragsfreiheit einzuschränken. Die Verantwortung und die Verantwortlichkeiten der Sozialpartner werden zurück gebunden und die Sozialpartnerschaft geschwächt. Geschmälert wird auch der Einfluss von Branchengewerkschaften. Zudem nimmt die Initiative keine Rücksicht auf Regionen und Branchen. Der in der Initiative verlangte, indexierte Mindeststundenlohn von 22 Franken ist in Zürich weniger wert als derselbe Betrag in Oey-Diemtigen.

Gast. Gewerbe.

In unserer Branche kennen wir seit 1976, mit einem kleinen Unterbruch, einen durch den Bundesrat allgemein verbindlich erklärten, fairen Gesamtarbeitsvertrag, ausgehandelt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der L-GAV des Gastgewerbes ist der grösste in den letzten 2 ½ Jahren ausgehandelte, regelmässig allgemeinverbindliche GAV. Fast eine Viertelmillion Mitarbeitende sind ihm unterstellt. Dieser GAV bringt ein recht stabiles und vor allem berechenbares Lohngefüge mit sich. Eine Erhöhung des Mindestlohnes für weniger qualifizierte Mitarbeiter würde dieses ganze Lohngefüge durcheinanderbringen.

Der Mindestlohn von 4000 Franken entspricht in etwa dem Mindestlohn, den ein Mitarbeiter mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (4’108.-) heute erhält. Für den Bernerhof würde die Annahme der Initiative die Lohnkosten um rund 220’000.- pro Jahr erhöhen. Unumgänglich wäre in der Folge eine Lohnapassung für Mitarbeitende mit einem eidg. Fähigkeitsausweis, was zu einem Anstieg der Lohnkosten um weitere 62’000 Franken führen würde und somit bei einem Total von 282’000 Franken wären. Bei einer Annahme der Initiative würde die Aus- und Weiterbildung ohne Anreiz bleiben und damit die Qualität der Dienstleistungen leiden.

Bezeichnenderweise spricht sich übrigens selbst Urs Masshardt,  Direktor unserer Arbeitnehmer-Organisation Hotel & Gastro Union, gegen die Initiative des Gewerkschaftsbundes aus. Hier nachzulesen. Als Vertreter der Arbeitnehmer würde Urs Mannhardt das wohl nicht tun, wenn er denn nicht wirklich überzeugt wäre.

Bei einer Annahme, und da bin ich mir sicher, müssten viele Kleinbetriebe schliessen und Grossbetriebe ihre Dienstleistung abbauen. Wenn Sie weiterhin eine Vielfalt an Gastronomiebetrieben schätzen, lehnen Sie diese Initiative ab.

 

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