Artikel Tagged ‘Alkoholgesetz’

Die Gastronomie lässt sich bepflichten.

Es tönt ja schön und toll. Die Schweizerinnen und Schweizer haben im letzten Jahr weniger Wein, Bier und Schnaps konsumiert. Insgesamt belief sich der Pro-Kopf Verbrauch auf 8,6 Liter reinen Alkohols – das ist ein Deziliter weniger als im Jahr 2008. Schon eindrücklicher ist, dass seit 1990 der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch reinen Alkohols um 2,2 Liter zurückgegangen ist. Massiv, meine ich. Was die früher alles gesoffen haben müssen.

Laut der Alkoholverwaltung gehören der Alkoholmissbrauch und seine sozialen Folgen zu den zentralen gesundheitspolitischen Problemen der Gegenwart. Die Bevölkerung trinke zwar weniger alkoholische Getränke, in einzelnen Risikogruppen steige der Konsum jedoch an. Dies führe zu neuen Formen des Alkoholmissbrauchs wie dem Rauschtrinken oder dem Wochenend-Alkoholismus.

Dass die Schweizer weniger Alkohol trinken, scheint dem Bundesrat in den Kopf gestiegen zu sein. Wie anders ist es zu erklären, dass er  dieser Tendenz mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes entgegenwirken will? Er schlägt vor, die Gratisabgabe von Alkohol zu verbieten. Wer gibt denn gratis Alohol ab? – vollkrass hohl. Jetzt geht’s richtig los: Gastrobetriebe sollen verpflichtet werden, mindestens drei alkoholfreie Getränke anzubieten, die günstiger sind als die billigsten alkoholischen Getränke. Die Gastrobetriebe werden einmal mehr verpflichtet. Sind wir schuld, wenn sich Kreti und Pleti, mit im COOP oder Migros gekauften Alkohol, am Weekend die Birne füllt? Heimatland. Was bitte, soll diese Verpflichtung der Gastronomie an diesem Problem ändern? WAS, schreie ich gegen Bern. Müsste nicht vielmehr den Ursachen für das Rauschtrinken auf den Grund gegangen werden? Heimatland nomoll.

Vorlage Alkoholgesetz

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Jetzt längt’s!

Ein Ausrufzeichen ist im Titel gesetzt. Und das braucht’s, denn es reicht wirklich. Ein neues Alkoholgesetz will das Gastgewerbe auf’s massivste einschränken.

Der Bundesrat will zum Beispiel Alkoholtestkäufe einführen, trotz der rechtlichen Bedenken bis hinauf zu den höchsten Schweizer Richtern. Das neue Alkoholgesetz trieft vor Einschränkungen. Auch Mehrgangmenüs mit einer inkludierten Weinbegleitung sollen neuerdings am Wochenende verboten sein. Das bundesrätliche Argument für die massiven Einschnitte in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit ist die Gesundheit. Mit diesem Killerargument lassen sich offenbar auch unverhältnismässige und wenig ziehlführende Massnahmen begründen.