Die Gastronomie lässt sich bepflichten.

Es tönt ja schön und toll. Die Schweizerinnen und Schweizer haben im letzten Jahr weniger Wein, Bier und Schnaps konsumiert. Insgesamt belief sich der Pro-Kopf Verbrauch auf 8,6 Liter reinen Alkohols – das ist ein Deziliter weniger als im Jahr 2008. Schon eindrücklicher ist, dass seit 1990 der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch reinen Alkohols um 2,2 Liter zurückgegangen ist. Massiv, meine ich. Was die früher alles gesoffen haben müssen.

Laut der Alkoholverwaltung gehören der Alkoholmissbrauch und seine sozialen Folgen zu den zentralen gesundheitspolitischen Problemen der Gegenwart. Die Bevölkerung trinke zwar weniger alkoholische Getränke, in einzelnen Risikogruppen steige der Konsum jedoch an. Dies führe zu neuen Formen des Alkoholmissbrauchs wie dem Rauschtrinken oder dem Wochenend-Alkoholismus.

Dass die Schweizer weniger Alkohol trinken, scheint dem Bundesrat in den Kopf gestiegen zu sein. Wie anders ist es zu erklären, dass er  dieser Tendenz mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes entgegenwirken will? Er schlägt vor, die Gratisabgabe von Alkohol zu verbieten. Wer gibt denn gratis Alohol ab? – vollkrass hohl. Jetzt geht’s richtig los: Gastrobetriebe sollen verpflichtet werden, mindestens drei alkoholfreie Getränke anzubieten, die günstiger sind als die billigsten alkoholischen Getränke. Die Gastrobetriebe werden einmal mehr verpflichtet. Sind wir schuld, wenn sich Kreti und Pleti, mit im COOP oder Migros gekauften Alkohol, am Weekend die Birne füllt? Heimatland. Was bitte, soll diese Verpflichtung der Gastronomie an diesem Problem ändern? WAS, schreie ich gegen Bern. Müsste nicht vielmehr den Ursachen für das Rauschtrinken auf den Grund gegangen werden? Heimatland nomoll.

Vorlage Alkoholgesetz

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3 Antworten zu “Die Gastronomie lässt sich bepflichten.”

  1. willy freiburghaus sagt:

    Ich habe die Vorlage zum neuen Alkoholgesetz sorgfältig durgelesen und bin zu folgendem Schluss gekommen:
    In letzter Zeit hat der Bundesrat des öftern Totgeburten produziert. Der vorliegende Entwurf ist für das Gastgewerbe und Hotellerie nicht durchführbar und kann somit nicht ernst genommen werden!!! Es ist somit jeglicher Kommentar überflüssig und über die Fehlleistungen unseres Bundesrates zu sprechen, der nach meiner Meinung in Korpore schon lange zurücktreten sollte. Ich habe das Vertrauen in unsere Regierung schon lange verloren, da viele von ihnen sich als Landesverräter und Nestbeschmutzer outen und für Top Manager Löhne nach Brüssel wollen. Das ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit !!! W.F.

  2. @dworni sagt:

    Dass das günstigeste Getränk alkoholfrei sein muss ist ja heute schon so, aber gleich drei? Klingt nach Bürotischlogik, fürs Wirtepatent muss man wohl bald Jus vorweisen.

  3. Thomas Frei sagt:

    Genau. Übrigens man oder auch Frau muss kein Wirtepatent mehr haben. Aber Jus Studium ist von Vorteil.

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